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Verkaufs- und Versteigerungs­bedingungen

§ 1 Online-Versteigerungen auf www.ziegler-treuhand.de

  1. Die Firma Ziegler Verwaltungs GmbH & Co. Treuhand KG führt unter der Domain www.ziegler-treuhand.de regelmäßig Online-Versteigerungen durch.
  2. Die Durchführung der Versteigerungen obliegt der Firma
    Ziegler Verwaltungs GmbH & Co. Treuhand KG, Enscheder Str. 19, 48599 Gronau (Betreiber).
  3. Über www.ziegler-treuhand.de werden bewegliche Sachen online versteigert.
  4. Auftraggeber sind Insolvenzverwalter, Banken, Firmen und private Anbieter.
  5. Verantwortlich für die inhaltliche Einstellung der Sachen auf www.ziegler-treuhand.de und zuständig für die Abwicklung nach Zuschlagserteilung ist der jeweilige Auftraggeber in Zusammenarbeit mit der Firma Ziegler Verwaltungs GmbH & Co. Treuhand KG. Die sich aus der Versteigerung der Sachen ergebenden Rechtsbeziehungen entstehen zwischen Auftraggeber und Bieter.

§ 2 Registrierung

  1. Die Nutzung der Online-Versteigerungs-Plattform als Bieter setzt eine Registrierung voraus. Die Registrierung erfolgt durch Eröffnung eines Bieter-Kontos. Eine Registrierung erfordert die Einwilligung in die geltenden Versteigerungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen. Ein Anspruch auf Registrierung und Eröffnung eines Bieter-Kontos besteht nicht.
  2. Die Registrierung als Bieter ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen und juristischen Personen erlaubt.
  3. Der Bieter ist verpflichtet, sämtliche Angaben, die zu einer zweifelsfreien Identifizierung und zur Kontaktaufnahme notwendig sind, vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Natürliche Personen haben insbesondere Name und Vorname, Geburtsdatum und Postanschrift sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben, juristische Personen die vollständige Firmenbezeichnung, die Geschäftsanschrift, die vertretungsberechtigten Personen sowie die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Ident.-Nr. sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Ändern sich die bei der Registrierung angegebenen Daten, ist der Bieter verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu aktualisieren. Das Bieter-Konto ist personenbezogen und nicht übertragbar.
  4. Bei der Anmeldung hat der Bieter einen frei wählbaren Bieternamen anzugeben, unter dem er an den Versteigerungen teilnehmen wird. Aus dem Bieternamen darf auf die Identität des Bieters nicht geschlossen werden können. Der gewählte Bietername darf die Rechte Dritter, insbesondere Namens-, Marken- oder Urheberrechte, nicht verletzen und nicht gegen die guten Sitten oder strafrechtliche Vorschriften verstoßen.
  5. Der Bieter wählt bei seiner Registrierung ein persönliches Passwort. Dieses Passwort ist geheim zu halten und darf gegenüber Dritten nicht bekannt gegeben oder sonst zugänglich gemacht werden. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass das Passwort Dritten bekannt geworden ist oder eine missbräuchliche Verwendung stattfindet, ist der Bieter verpflichtet, dies dem Betreiber von www.ziegler-treuhand.de (info@ziegler-treuhand.de) unverzüglich mitzuteilen.
  6. Nach der Registrierung auf www.ziegler-treuhand.de erhält der Bieter eine E-Mail mit einem Link, über den die Registrierung bestätigt werden muss. Erst nach der Bestätigung ist die Registrierung abgeschlossen und eine Gebotsabgabe möglich. Hiermit akzeptiert er auch die vorliegenden Versteigerungsbedingungen.
  7. Es ist verboten, durch Verwendung mehrerer Bieter-Konten oder im Zusammenwirken mit anderen Nutzern Angebote zu manipulieren.
  8. Der Betreiber ist berechtigt, die Registrierung zu widerrufen und Bieter zu sperren, welche gegen die Versteigerungsbedingungen verstoßen. Diese Regelung kann sinngemäß auch für Auftraggeber angewandt werden.

§ 3 Ablauf der Versteigerung

  1. Der Start einer Versteigerung wird auf einen bestimmten Zeitpunkt, gemessen anhand der ausschließlich maßgeblichen System-Uhrzeit der Ziegler Verwaltungs GmbH & Co. Treuhand KG, festgesetzt. Alle Positionen des Projekts werden nacheinander versteigert. Das voraussichtliche Auktionsende wird angezeigt. Dieses kann sich verschieben, da Gebote innerhalb der letzten Minute (ggf. der letzten 2 oder 5 Minuten) die Versteigerung entsprechend verlängern. Erst wenn in diesem Zeitraum keine Gebote mehr erfolgen wird der Zuschlag unter Vorbehalt erteilt. Danach werden keine höheren Gebote mehr zugelassen.
  2. Die auf www.ziegler-treuhand.de eingestellten Sachen werden zu einem Startgebot ausgeboten. In der Regel unterliegen die Auktionen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Andernfalls wird in der betreffenden Auktion oder der betreffenden Sache ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesen Fällen ist die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer im Startgebot bereits enthalten (Bruttobetrag).
  3. Das Ausgebot (= Einstellung auf www.ziegler-treuhand.de) ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben. Die Mindeststeigerungsschritte ergeben sich aus nachstehender Tabelle.

    Gebotstabelle
    Gebot Mindest-Steigerungsschritt
    von 1,00 € bis 100,00 € 1,00 €
    von 100,01 € bis 500,00 € 10,00 €
    von 500,01 € bis 1000,00 € 50,00 €
    von 1.000,01 € bis 10.000,00 € 100,00 €
    von 10.000,01 € bis 100.000,00 € 500,00 €
    ab 100.000,01 € 1.000,00 €

  4. Angaben im Versteigerungskatalog, insbesondere technische Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit des Kaufgegenstandes dar. Es wird insbesondere von uns keine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft oder Beschaffenheit übernommen oder abgegeben. Der Bieter erhält Gelegenheit, das Versteigerungsobjekt persönlich am jeweiligen Standort in Augenschein zu nehmen. Standort und Besichtigungszeiten ergeben sich aus der Beschreibung. Wir sind berechtigt, Nummern zusammenzulegen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Die Höhe der Beträge, die geboten werden müssen, bestimmen wir für die ganze Versteigerung oder auch für einzelne Stücke.
  5. Das abgegebene Gebot des Bieters ist ein Angebot auf Erteilung des Zuschlags. Er ist an sein Gebot gebunden, bis es durch ein wirksames, höheres Gebot erlischt.
  6. Das bei Auktionsende vorliegende Höchstgebot erhält nur bei Zustimmung des Auftraggebers den Zuschlag durch den Betreiber (Zuschlagserteilung unter Vorbehalt). Dem Höchstbieter wird spätestens am nächsten Werktag, nach Erhalt der Zustimmung, eine Rechnung per E-Mail geschickt (bei Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber). Erst mit Absendung unserer E-Mail kommt der Kaufvertrag zustande. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlages besteht auch bei Abgabe des Höchstgebotes nicht. Der stets unter Vorbehalt erteilte Zuschlag wird nur dann wirksam, wenn wir den Zuschlag binnen zehn Tagen nach Versteigerungsende bestätigen. Der Bieter ist bis zum Ablauf der Frist an sein Gebot gebunden. Dem Auftraggeber werden die Daten des Höchstbieters vom Betreiber übermittelt.
  7. Der Zuschlag kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
  8. Nach Erhalt der Rechnung, hat der Höchstbieter seinen Gebotsbetrag zuzüglich der im Projekt angegebenen 18% Courtage und der gesetzl. MwSt. in Höhe von derzeit 19% (beides auf den Rechnungen angegeben) innerhalb von 48 Stunden an den Betreiber zu überweisen und die Sache zum angegebenen Zeitpunkt und am angegebenen Ort abzuholen (Zahlungs-/ Abholfrist).
  9. Der Betreiber behält sich vor, eine Auktion jederzeit abzubrechen und eingehende Gebote nicht anzunehmen. Abbruchgründe sind insbesondere Verschlechterung oder Untergang der Sache, eine fehlerhafte Auktionsbeschreibung. Der zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Versteigerung Höchstbietende hat keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags. Wir behalten uns außerdem vor, die Versteigerung abzubrechen, wenn keine Gebote oder nur Gebote unterhalb der Mindestpreisvorstellung des Auftraggebers abgegeben werden.
  10. Sollte eine Versteigerung zu einem Zeitpunkt enden, in dem der Zugriff auf www.ziegler-treuhand.de für alle Bieter aus technischen Gründen nicht möglich ist, so kann die Versteigerungsfrist durch den Betreiber verlängert oder verschoben werden. Endet eine Versteigerung zu einem Zeitpunkt, in dem der Zugriff auf www.ziegler-treuhand.de für alle Bieter aus technischen Gründen nicht möglich ist, so ist ein in diesem Fall vom System fehlerhaft mitgeteilter Zuschlag unwirksam. Der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende wird vom Betreiber hierüber schnellstmöglich per E-Mail unterrichtet. Die Sache kann einer neuen Versteigerung zugeführt werden, ein Anspruch auf Durchführung einer neuen Versteigerung besteht nicht.
  11. Das Eigentum an der ersteigerten Sache wird Zug um Zug gegen Bezahlung und Übergabe der Sache übertragen.

§ 4 Kaufpreis und Sicherheit

  1. Der Kaufpreis ist fällig mit Erteilung des Zuschlages, bei einem Zuschlag unter Vorbehalt mit unserer Bestätigung. Bei allen Verkäufen, Fremdverkäufen und Verkauf unserer eigenen Ware setzt sich der Kaufpreis aus dem vom Käufer abgegebenen Gebot zzgl. eines Aufgeldes sowie der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe auf den Gesamtbetrag. Der Käufer erhält binnen 24 Stunden nach dem Zuschlag per E-Mail eine Rechnung, die sofort zur Zahlung fällig ist und innerhalb von 48 Stunden an den Betreiber zu überweisen ist (vgl. § 3 VIII).
  2. Die umsatzsteuerfreie Lieferung an Käufer mit Sitz im EU-Ausland ist nur möglich, wenn der Käufer uns eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in amtlich beglaubigter Form sowie eine vollständig ausgefüllten Gelangensbestätigung vorlegt. Wir behalten uns vor, die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen bzw. nachzuberechnen, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig vorgelegt werden oder von den Finanzbehörden nicht anerkannt werden.
  3. Eine etwaige Ausfuhr der Objekte erfolgt in eigener Verantwortung des Käufers nach Abholung der Objekte bei uns. Wir treten nicht als Ausführer bzw. Exporteur der Objekte auf und übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für die Ausfuhr bzw. Möglichkeit zur Ausfuhr bezogen auf die erworbenen Objekte. Der Käufer ist verpflichtet, die deutschen und europäischen Exportkontrollbestimmungen sowie Embargovorschriften anzuerkennen und einzuhalten sowie die erforderlichen Ausfuhrdokumente gemäß den geltenden Exportbestimmungen auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu beschaffen und uns diese rechtzeitig (spätestens drei Wochen nach der Abholung) vorzulegen. Als Sicherheit haben Käufer aus Nicht-EU-Staaten eine Sicherheit in Höhe der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%) zu leisten. Die Sicherheit wird nach Vorlage der ordnungsgemäß abgestempelten Original-Ausfuhrpapiere und erfolgreicher Prüfung dieser Dokumente zurückerstattet.

§ 5 Abholung der erworbenen Gegenstände

  1. (1) Grundsätzlich ist die ersteigerte Sache an dem Besichtigungs- und Abholort abzuholen. Ein Versand auf Kosten des Höchstbieters, auch außerhalb des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat, ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber möglich. Der Versand erfolgt erst, wenn der Gebotsbetrag zuzüglich Versandkosten entrichtet ist. Neben den Versandkosten trägt der Höchstbieter auch das Transportrisiko ab dem in der Versteigerung genannten bzw. dem vereinbarten Ort der Abholung.
  2. Abtransport und ggf. Demontage der Kaufsache haben zu den von uns angegebenen Terminen zu erfolgen. Abweichende Terminabsprachen sind von uns schriftlich zu bestätigen.
  3. Holt der Käufer die verkauften Gegenstände nicht rechtzeitig ab, berechnen wir pauschale Lagerungskosten in Höhe von 100,00 € pro Kalendertag und Gegenstand. Die Lagerungskosten können nicht verlangt werden, wenn der Käufer die nicht rechtzeitige Abholung nicht zu vertreten hat.
  4. Wir sind gegen entsprechenden Nachweis und unter Anrechnung auf die Schadenspauschale berechtigt, höhere Ansprüche geltend zu machen, etwa wenn uns Miet-, Versicherung-, Demontagekosten etc. entstehen.
  5. Wir haben ein Zurückbehaltungsrecht an den verkauften Positionen, bis der Käufer die weiteren Beträge nach Maßgabe dieser Regelung beglichen hat.
  6. Der Abtransport und die Demontage der Kaufsache erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Abholung des erworbenen Gegenstandes erfolgt wie in der Auktionsbeschreibung angegeben. Eine Übergabe an den Käufer erfolgt nur nach Eingang der Kaufpreiszahlung oder Vorlage einer bankbestätigten Überweisungsausführung.
  7. Das Inbetriebsetzen von Maschinen und Anlagen ist nicht gestattet. Für Schäden, die durch Verschulden von Besuchern und Käufern entstehen, wird der Verursacher haftbar gemacht.
  8. Der Höchstbieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person weist sich beim Abholen der Sache beim Anbieter durch ein gültiges Ausweisdokument und den Ausdruck der den Zuschlag mitteilenden E-Mail aus.

§ 6 Sachmängelhaftung und Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes des verkauften Gegenstandes geht mit der Übergabe des verkauften Gegenstands auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  2. Wir bieten grundsätzlich gebrauchte Sachen zum Verkauf an. Soweit es sich ausnahmsweise um Neuware handelt, ist dies ausdrücklich angegeben. Gebrauchte Sachen weisen teilweise erhebliche Gebrauchsspuren auf und unterliegen einem höheren gebrauchs- und/oder altersabhängigen Sachmängelrisiko. Dies wird durch einen entsprechenden Preisabschlag berücksichtigt. Sie können auch ausdrücklich als beschädigt oder sogar defekt angeboten werden. Sie haben in jedem Fall die Gelegenheit, die Sachen vor einem Kauf zur Prüfung auf Mängel zu besichtigen. Die Internetauktionen werden durch uns in der Regel im Auftrag des angegebenen Auftraggebers durchgeführt, woraufhin sich Ihre Gewährleistungsansprüche an diesen richten.
  3. Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt, wie die Sache steht und liegt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel. Damit werden nicht nur Gewährleistungsansprüche für Sachmängel, die im Rahmen einer zumutbaren Prüfung und Untersuchung erkennbar sind bzw. wären, ausgeschlossen, sondern es erfolgt ein umfassender Gewährleistungsausschluss, auch für verborgene Mängel.
  4. Bei dem Verkauf neuer Sachen beträgt die Verjährungsfrist für gesetzliche Sachmängelansprüche ein Jahr und sie beginnt mit der Ablieferung bzw. Abholung der Ware. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung für grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden ist hiervon ausgenommen.
  5. Die vorstehenden Gewährleistungsausschlüsse umfassen auch Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bei Mängeln, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch jeweils nur nach folgender Maßgabe: Die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung für grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden ist hiervon ausgenommen. Weiterhin ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Schließlich gelten die Haftungsbeschränkungen nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und auch nicht für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Die Vorschriften des BGB über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB) finden keine Anwendung. Ist der Bieter Unternehmer erfolgt der Verkauf gebrauchter Ware unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
  7. Die Produktangaben, insbesondere etwaige bildliche Darstellungen sowie die Angabe technischer Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben in den Publikationsmedien stellen – vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung im Einzelfall – keine Beschaffenheitsbestimmung der Ware dar, insbesondere wird keine Beschaffenheitsgarantie übernommen. Die Informationen zur Ware stammen in der Regel vom (Vor-)Eigentümer oder Kommittenten. Wir sind nicht dazu verpflichtet diese Informationen zu überprüfen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Eigentumsübertragung an den verkauften Gegenständen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen (Kaufvertrag etc.) und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vorbehalten.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen ohne unsere Zustimmung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Ferner dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderungen nicht ohne unsere Zustimmung verarbeitet oder umgestaltet werden.
  3. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (etwa im Rahmen von Pfändungen) auf die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände erfolgen. Wird ein unter Eigentumsvorbehalt stehender Gegenstand von Dritten gepfändet oder wird er sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt, ist der Käufer verpflichtet, den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen. Der Käufer hat uns sämtliche Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die Mitteilungspflicht und im Rahmen der Durchsetzung unserer Rechte entstehen.
  4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Beginn der Zahlungs- /Abholfrist auf den Höchstbieter über.

§ 8 Haftung

  1. Die Parteien haften nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt. Unterhalb grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wir haften dabei nur, sofern wir eine Pflicht schuldhaft verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht), andernfalls ist unsere Haftung insgesamt ausgeschlossen.
  2. Die Parteien haben das gemeinsame Verständnis, dass bei einer Versteigerung der vorhersehbare Schaden entsprechend der vorstehenden Regelung dem Mindestwert entspricht, sofern die Parteien keine Sonderregelung treffen.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei dem arglistigen Verschweigen von Mängeln. Unberührt bleibt weiter die Haftung von Garantien, die von uns übernommen oder abgegeben wurden.
  4. Soweit die Haftung eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  5. Wir übernehmen keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit unserer Website und haften nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass von Bietern abgegebene Gebote infolge technischer Störungen nicht oder nicht rechtzeitig bei uns eingehen oder bei uns aus technischen Gründen nicht berücksichtigt werden können.
  6. Die Sache kann erneut versteigert werden, wenn der Höchstbieter die Sache nicht innerhalb der Zahlungs- / Abholfrist bezahlt und abgeholt hat. Er darf bei der erneuten Versteigerung nicht mitbieten und haftet für einen Mindererlös, hat aber keinen Anspruch auf einen etwaigen Mehrerlös.
  7. Der Mindererlös wird mit einem Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Fälligkeit verzinst.
  8. Schadensersatzansprüche des Bieters sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Ziegler Verwaltungs Gmbh & Co. Treuhand KG, sofern der Bieter Ansprüche gegen diese geltend macht.
  9. Wir sind auch berechtigt, Inkassoaufträge im Namen unserer Auftraggeber durchzuführen.

§ 9 Verzugshaftungsbegrenzung und höhere Gewalt

  1. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.
  2. Der Verkäufer haftet bei Verzug mit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 10% und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 10% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Abs. (2) gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit

  1. Soweit die Abholung unmöglich ist, haftet der Auftraggeber in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftraggebers bzw. eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. In anderen Fällen der Unmöglichkeit beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben und/oder statt der Leistung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen insgesamt auf 10 % des Wertes der Lieferung. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer Fall nach S. 1 gegeben ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 11 Datenschutz

  • Es gelten die auf www.ziegler-treuhand.de veröffentlichten Datenschutzbestimmungen. Auf Verlangen können die Datenschutzbestimmungen auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

§ 12 Systemintegrität

  1. Die Inhalte von www.ziegler-treuhand.de dürfen nicht bzw. nur mit vorheriger Zustimmung kopiert, verbreitet oder in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden.
  2. Es ist untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Routinen bei der Nutzung von www.ziegler-treuhand.de zu verwenden, welche die Funktionsfähigkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zerstören können.

§ 13 Änderung der Versteigerungsbedingungen

  1. Der Betreiber kann die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Die geänderten Bedingungen werden mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten auf www.ziegler-treuhand.de veröffentlicht und bekannt gegeben. Auf Änderungen der Allgemeinen Versteigerungsbedingungen weist der Betreiber auf der Startseite von www.ziegler-treuhand.de oder per E-Mail gesondert hin.
  2. Bieter können den geänderten Bedingungen vor Inkrafttreten, durch Deaktivierung des Bieterkontos, widersprechen.
  3. Bei der erstmaligen Anmeldung nach Inkrafttreten geänderter Bedingungen müssen diese akzeptiert werden. Eine Verweigerung der Zustimmung gilt als Widerspruch und führt zur Deaktivierung des Bieterkontos.

§ 14 Schlussbestimmungen und Rechtswahlklausel

  1. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Verträge nicht.
  2. Geschäftsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung, auch wenn die Ziegler Verwaltungs GmbH & Co. Treuhand KG ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Sitz zu verklagen.
  4. Die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Bieter unterliegen dem deutschen Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  5. Die Ziegler Verwaltungs GmbH & Co. Treuhand KG ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.